Autel Drohne gebraucht versichern: Neuwert oder Zeitwert?

Written by the Drohnenversicherer editorial team · reviewed by Anton Kuznetsov, founder

Wer eine gebrauchte Autel-Drohne – etwa eine EVO II Pro oder eine EVO Max 4T – gewerblich einsetzt, steht vor einer Entscheidung, die den Schadensfall erheblich beeinflusst: Wird der Rumpf zum Neuwert oder zum Zeitwert versichert? Diese Frage ist keine Formalität. Sie bestimmt, ob nach einem Totalschaden die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Geräts finanziert wird oder ob der Betreiber auf einem Restwertabzug sitzen bleibt. Klären Sie diese Grundsatzfrage mit Ihrem Makler, bevor Sie das Deckungskonzept einreichen – nicht danach.

Regulatorischer Rahmen: Was EASA und LBA vom Betreiber verlangen

In Deutschland wird der gewerbliche Drohnenbetrieb durch die EASA-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 geregelt, die über das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige nationale Behörde vollzogen wird. Autel-Drohnen fallen je nach Startmasse und Betriebsszenario in die EASA-Kategorien Open, Specific oder – bei besonders komplexen Operationen – Certified.

Für die Versicherungspflicht ist entscheidend: Sobald ein UAS gewerblich betrieben wird oder die Startmasse 20 kg überschreitet, greift die Haftpflichtpflicht nach der EU-Verordnung (EU) Nr. 785/2004 in Verbindung mit nationalen Ausführungsbestimmungen. Die Deckungssumme wird in Sonderziehungsrechten (SZR) des IWF bemessen – die konkrete Mindestdeckung hängt von der Gewichtsklasse ab und ist in der Verordnung selbst nachlesbar. Ihr Makler berechnet den aktuellen EUR-Gegenwert auf Basis des tagesaktuellen SZR-Kurses.

Betreiber im Specific-Bereich – etwa bei BVLOS-Flügen, Operationen über Menschenansammlungen oder mit Autel-Systemen, die keine CE-Klasse nach (EU) 2019/945 tragen – benötigen zusätzlich eine Betriebsgenehmigung des LBA auf Basis einer SORA-ähnlichen Risikoanalyse. Die Versicherungspolice muss in diesem Fall explizit auf das genehmigte Betriebsszenario abgestimmt sein; eine Standardpolice für die Open-Kategorie reicht nicht aus.

Neuwert vs. Zeitwert: Kernunterschiede für gebrauchte Autel-Systeme

Bei der Neuwertversicherung erstattet der Versicherer im Totalschadenfall den Betrag, der für die Wiederbeschaffung eines fabrikneuen, baugleichen oder gleichwertigen Geräts zum Schadenzeitpunkt erforderlich ist – unabhängig davon, wie alt oder abgenutzt das versicherte Gerät war. Für gewerbliche Betreiber, die auf Autel-Systeme als Produktionsmittel angewiesen sind, ist das der operativ sicherere Ansatz.

Die Zeitwertversicherung erstattet dagegen den Marktwert des Geräts unmittelbar vor dem Schadenereignis. Bei einer gebrauchten Autel-Drohne, die bereits mehrere Betriebsjahre hinter sich hat, kann dieser Wert deutlich unter dem Neukaufpreis liegen. Der Betreiber trägt die Differenz selbst – ein kalkulierbares Risiko nur dann, wenn ausreichend Liquiditätsreserve vorhanden ist.

Prämien für Neuwertdeckungen liegen erwartungsgemäß über denen für Zeitwertdeckungen, skalieren aber mit dem versicherten Neuwert, dem Alter des Geräts und dem Betriebsprofil. Autonome Operationen, BVLOS-Szenarien und Nachtflüge erhöhen die Risikoexposition und damit typischerweise auch den Selbstbehalt – unabhängig von der gewählten Entschädigungsbasis.

  • Neuwert: Wiederbeschaffung eines Neugeräts, keine Altersabzüge, höhere Prämie
  • Zeitwert: Entschädigung zum Marktwert vor Schaden, Altersabzug möglich, niedrigere Prämie
  • Teilwert / gleitender Neuwert: Hybridmodell, das bei manchen Spezialversicherern für UAS verfügbar ist – Details im Deckungsvergleich prüfen
  • Restwertanrechnung: Bei Zeitwertpolicen wird der Restwert des beschädigten Geräts häufig vom Erstattungsbetrag abgezogen

Besonderheiten bei gebrauchten Autel-Drohnen: Zustandsbewertung und Vorschäden

Versicherer bewerten gebrauchte UAS anders als Neugeräte. Bei der Antragsstellung für eine Kaskopolice wird in der Regel ein Nachweis über den technischen Zustand verlangt – entweder durch ein Übergabeprotokoll des Vorbesitzers, ein Wartungslogbuch oder ein Gutachten eines zertifizierten UAS-Technikers. Fehlen diese Unterlagen, kann der Versicherer den Versicherungswert eigenständig schätzen oder die Deckung einschränken.

Vorschäden sind ein kritischer Punkt. Ein Autel-System, das bereits einen Propellerbruch, einen Motorausfall oder einen Absturz erlitten hat und repariert wurde, muss mit vollständiger Reparaturdokumentation eingereicht werden. Nicht deklarierte Vorschäden können im Schadensfall zur Leistungskürzung oder zur Anfechtung des Vertrags führen – ein Risiko, das Makler ihren Kunden klar kommunizieren müssen.

Für Flottenverträge, bei denen gebrauchte und neue Autel-Systeme gemeinsam versichert werden, empfiehlt sich eine individuelle Wertfeststellung je Gerät. Pauschalierte Flottenwerte führen häufig dazu, dass hochwertige Neugeräte unterversichert und ältere Geräte überversichert sind – beides ist im Schadensfall nachteilig.

Haftpflichtdeckung: Pflicht und Gestaltungsspielraum

Die Haftpflichtversicherung ist für gewerbliche Drohnenbetreiber in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ab, die durch den Betrieb des UAS entstehen. Für Autel-Systeme, die typischerweise in der Gewichtsklasse zwischen einem und über 25 kg operieren, variieren die Mindestdeckungssummen nach (EU) Nr. 785/2004 entsprechend der Startmasse.

Über die gesetzliche Mindestdeckung hinaus empfiehlt sich für gewerbliche Betreiber eine erweiterte Deckung, die auch Vermögensschäden, Datenschutzverletzungen durch Kameraaufnahmen sowie Schäden an Luftfahrzeugen Dritter einschließt. Gerade bei Inspektionsflügen in der Nähe von Infrastruktur oder bei Filmproduktionen in urbanen Umgebungen sind diese Erweiterungen operativ relevant.

Haftpflicht- und Kaskodeckung werden in der Spezialversicherung für UAS häufig in einer kombinierten Police gebündelt. Makler sollten prüfen, ob die Haftpflichtkomponente auch bei Schäden greift, die durch autonome Flugmodi der Autel-Software verursacht werden – einige Standardklauseln schließen vollautonome Operationen ohne menschliche Eingriffsmöglichkeit aus.

Makler-Workflow: Vom Antrag zur bindenden Deckungszusage

Ein vollständiger Antrag für eine gebrauchte Autel-Drohne enthält mindestens: Gerätetyp und Seriennummer, Kaufdatum und Kaufpreis des Vorbesitzers, aktuellen Schätzwert oder Gutachten, Betriebsprofil (Open/Specific, VLOS/BVLOS, Einsatzgebiete), Pilotenlizenzen (EU-Fernpilotenkompetenz oder höher) sowie vorhandene LBA-Betriebsgenehmigungen.

Der Underwriter bewertet auf dieser Basis den versicherbaren Wert und schlägt entweder Neuwert- oder Zeitwertdeckung vor – oder legt beide Optionen mit den jeweiligen Prämienunterschieden vor. Makler sollten darauf bestehen, dass die Entschädigungsbasis explizit in der Police benannt wird; eine unklare Formulierung wie 'Wiederbeschaffungswert' kann im Schadensfall unterschiedlich ausgelegt werden.

Nach Deckungszusage und Policierung empfiehlt sich eine jährliche Wertanpassung, insbesondere wenn das Gerät durch Upgrades (neue Kamerasysteme, erweiterte Akkupacks, proprietäre Autel-Softwarelizenzen) aufgewertet wurde. Versicherungswert und tatsächlicher Gerätewert sollten synchron gehalten werden, um Unterversicherung zu vermeiden.

  • Gerätetyp, Seriennummer, Baujahr
  • Kaufbeleg oder Wertgutachten
  • Vollständiges Wartungs- und Reparaturlogbuch
  • Betriebsprofil und geplante Einsatzszenarien
  • Pilotenlizenz und ggf. LBA-Betriebsgenehmigung
  • Vorschadenhistorie (vollständig und wahrheitsgemäß)

Frequently asked questions

Welche Schäden deckt eine Kaskopolice für eine gebrauchte Autel-Drohne ab?
Eine UAS-Kaskopolice deckt typischerweise Totalschaden und Teilschaden durch Absturz, Kollision, Feuer, Diebstahl und – je nach Klausel – Bedienungsfehler ab. Wichtig: Prüfen Sie, ob autonome Flugmodi, Propellerbruch ohne äußere Einwirkung und Schäden durch Softwarefehler explizit eingeschlossen sind. Viele Standardklauseln enthalten hier Ausschlüsse, die für Autel-Systeme mit erweiterten Autonomiefunktionen relevant sein können.
Muss ich als gewerblicher Betreiber einer gebrauchten Autel-Drohne zwingend eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Ja. Für gewerblich betriebene UAS in Deutschland ist die Haftpflichtversicherung nach (EU) Nr. 785/2004 in Verbindung mit nationalen Ausführungsbestimmungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme richtet sich nach der Startmasse des Geräts und wird in Sonderziehungsrechten (SZR) bemessen. Ihr Makler ermittelt den aktuellen EUR-Gegenwert und empfiehlt ggf. eine über die gesetzliche Mindestdeckung hinausgehende Deckungssumme.
Wie läuft die Wertfeststellung für eine gebrauchte Autel-Drohne beim Versicherer ab?
Der Versicherer verlangt in der Regel einen Kaufbeleg des Vorbesitzers, ein aktuelles Wertgutachten oder eine plausible Marktpreisrecherche sowie das Wartungslogbuch. Auf dieser Basis wird der versicherbare Wert festgelegt – entweder als Neuwert (Wiederbeschaffungspreis eines Neugeräts) oder als Zeitwert (aktueller Marktwert). Bei fehlenden Unterlagen kann der Versicherer den Wert eigenständig schätzen, was häufig zu einem konservativeren Ansatz führt.
Wann benötige ich für meine Autel-Drohne eine LBA-Betriebsgenehmigung, und wie wirkt sich das auf die Versicherung aus?
Eine Betriebsgenehmigung des LBA ist erforderlich, wenn der Betrieb in die EASA-Kategorie Specific fällt – etwa bei BVLOS-Flügen, Operationen über Menschenansammlungen oder mit Geräten ohne CE-Klassenkennzeichnung nach (EU) 2019/945. Die Versicherungspolice muss in diesem Fall auf das genehmigte Betriebsszenario abgestimmt sein. Eine Open-Kategorie-Police deckt Specific-Operationen nicht ab; der Makler muss die Deckung entsprechend erweitern oder eine separate Specific-Police platzieren.
Was passiert, wenn ich einen Vorschaden nicht deklariere?
Nicht deklarierte Vorschäden können im Schadensfall zur Leistungskürzung oder zur Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung führen (§§ 19 ff. VVG). Makler sind verpflichtet, ihre Kunden auf diese Konsequenz hinzuweisen und auf vollständige Offenlegung der Schadenshistorie zu bestehen. Im Zweifel ist ein technisches Gutachten vor Vertragsschluss der sicherere Weg.
Kann ich eine gebrauchte Autel-Drohne in einen bestehenden Flottenvertrag aufnehmen?
Ja, sofern der Flottenvertrag UAS unterschiedlichen Alters und Zustands zulässt. Empfehlenswert ist eine individuelle Wertfeststellung je Gerät, um Unterversicherung bei Neugeräten und Überversicherung bei älteren Systemen zu vermeiden. Der Makler sollte beim Underwriter klären, ob die Entschädigungsbasis (Neuwert oder Zeitwert) pro Gerät oder pauschal für die gesamte Flotte gilt.

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