Autel Drohne Flottenversicherung: Mehrere Geräte

Written by the Drohnenversicherer editorial team · reviewed by Anton Kuznetsov, founder

Wer mehrere Autel-Drohnen gewerblich betreibt, steht vor einer klaren Aufgabe: Jedes Gerät muss versicherungstechnisch erfasst sein, bevor es in den Luftraum geht. In Deutschland gilt die EASA-Verordnung (EU) 2019/947, umgesetzt durch die Luftfahrt-Bundesamt (LBA)-Aufsicht, als verbindlicher Rahmen. Für Flotten bedeutet das: Einzelpolicen pro Seriennummer sind administrativ aufwendig und oft teurer als ein konsolidiertes Flottenprogramm. Diese Seite erklärt, worauf gewerbliche Betreiber und Broker beim Aufbau einer Autel-Flottenversicherung achten müssen.

Regulatorischer Rahmen: EASA-Kategorien und LBA-Pflichten

Die EASA-Verordnung (EU) 2019/947 teilt den UAS-Betrieb in drei Risikokategorien ein: Open, Specific und Certified. Die meisten gewerblichen Autel-Flotten – etwa EVO II-Serien mit Nutzlasten für Inspektion oder Kartierung – operieren in der Kategorie Specific, sobald BVLOS-Flüge, Betrieb über Menschenansammlungen oder Nutzlasten außerhalb der Standardszenarien (STS) hinzukommen. Das LBA ist die zuständige nationale Behörde für die Betriebsgenehmigung (UAS.SPEC.020) und die Registrierung der Betreiber.

Für die Versicherungspflicht verweist die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 auf Mindestdeckungssummen, die nach Abflugmasse gestaffelt sind. Autel-Geräte ab der EVO II-Klasse überschreiten die 25-kg-Schwelle in der Regel nicht, fallen aber je nach Konfiguration in unterschiedliche Gewichtsklassen, die direkt die Mindesthaftpflicht beeinflussen. Broker sollten die aktuelle Seriennummern-Liste und die jeweilige MTOM (Maximum Take-Off Mass) jedes Geräts vor der Policierung prüfen.

Betreiber, die im Rahmen eines SORA (Specific Operations Risk Assessment) arbeiten, müssen nachweisen, dass ihre Versicherungsdeckung das ermittelte Restrisiko abdeckt. Ein konsolidiertes Flottenprogramm erleichtert diesen Nachweis erheblich, da ein einziges Policendokument alle Geräte und Betriebsszenarien zusammenfasst.

Flottenstruktur: Was eine Autel-Flottenpolicy abdecken muss

Eine spezialisierte Flottenversicherung für Autel-Drohnen besteht typischerweise aus zwei Kernbausteinen: Haftpflichtdeckung (Third-Party Liability) und Kaskoversicherung (Hull All-Risk). Beide Bausteine können auf Flottenebene zusammengefasst werden, wobei jedes Gerät über seine Seriennummer identifiziert wird.

Die Haftpflichtdeckung schützt den Betreiber vor Ansprüchen Dritter – Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Drohnenbetrieb entstehen. Limits werden in EUR ausgewiesen und müssen die Mindestanforderungen der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 erfüllen. Prämien skalieren mit der Gesamtabflugmasse der Flotte, der Anzahl gleichzeitig fliegender Geräte und dem Anteil von BVLOS- oder Nachtflugoperationen.

Die Kaskoversicherung deckt physische Schäden am Gerät selbst – Absturz, Kollision, Wasser- und Feuerschäden sowie in manchen Programmen auch Diebstahl. Bei Autel-Flotten mit hochwertigen Wechselnutzlasten (Wärmebildkameras, LiDAR-Sensoren) ist es entscheidend, dass die Police Nutzlasten explizit einschließt oder als separaten Posten ausweist. Deductibles steigen typischerweise bei autonomen Operationen ohne Piloten-Override.

  • Haftpflicht (Third-Party Liability) gemäß (EG) Nr. 785/2004, Limits in EUR
  • Kasko All-Risk inkl. Wechselnutzlasten und Akkus
  • BVLOS-Erweiterung für genehmigungspflichtige Operationen
  • Nachtflug- und Betrieb in kontrollierten Lufträumen (C-Klasse)
  • Transportdeckung (Straße, Luft) für Geräte zwischen Einsatzorten
  • Datenverlust und Cyber-Erweiterung auf Anfrage

Flottenmanagement: Geräte hinzufügen, ersetzen und abmelden

Ein wesentlicher Vorteil eines Flottenprogramms gegenüber Einzelpolicen ist die Flexibilität bei Geräteänderungen. Seriöse Spezialversicherer ermöglichen es, neue Autel-Geräte per Endorsement (Nachtrag) innerhalb kurzer Fristen in die bestehende Police aufzunehmen. Broker sollten im Vorfeld klären, ob der Versicherer eine automatische Deckung für neu erworbene Geräte bis zu einem definierten Zeitfenster anbietet – das reduziert das Risiko unversicherter Lücken bei schnell wachsenden Flotten.

Beim Austausch defekter oder veralteter Geräte ist die korrekte Abmeldung aus der Police ebenso wichtig wie die Aufnahme des Nachfolgers. Verbleibt ein abgeschriebenes Gerät in der Policenliste, entstehen unnötige Prämienkosten. Umgekehrt führt ein nicht gemeldetes Neugerät im Schadensfall zu Deckungslücken. Ein strukturiertes Asset-Register mit Seriennummern, MTOM und Anschaffungswert ist die Grundlage für eine saubere Policenverwaltung.

Für Betreiber mit saisonalen Schwankungen – etwa Agrarbetriebe, die Autel-Drohnen nur in bestimmten Monaten einsetzen – bieten manche Programme eine zeitlich gestaffelte Aktivierung einzelner Geräte. Das setzt voraus, dass der Versicherer eine granulare Gerätesteuerung auf Policenebene unterstützt.

Risikobewertung: Was Underwriter bei Autel-Flotten prüfen

Underwriter bewerten Autel-Flottenanträge anhand mehrerer Risikoparameter. Die Betriebsumgebung – urban, rural, offshore, industriell – hat direkten Einfluss auf die Prämienstruktur. Inspektionsflüge an Windkraftanlagen oder Hochspannungsleitungen gelten als erhöhtes Risiko; Kartierungsflüge über unbesiedeltem Gelände werden günstiger bewertet.

Die Qualifikation der Piloten ist ein weiterer zentraler Faktor. In der Kategorie Specific verlangt das LBA einen Kompetenznachweis (A2-Zertifikat oder höher) sowie eine gültige Betriebsgenehmigung. Underwriter erwarten Nachweise über Schulungen, Logbücher und – bei größeren Flotten – ein dokumentiertes Safety Management System (SMS). Fehlende Dokumentation kann zu Ausschlüssen oder erhöhten Selbstbehalten führen.

Autel-spezifische Faktoren umfassen die Firmware-Version, den Wartungsstatus und die Herkunft der Ersatzteile. Geräte, die mit nicht-zertifizierten Drittanbieter-Komponenten modifiziert wurden, können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Broker sollten Betreiber frühzeitig darauf hinweisen, Wartungsprotokolle und OEM-Teilenachweise bereitzuhalten.

  • Betriebsumgebung und Luftraumklasse (G, D, C)
  • Pilotenqualifikationen und LBA-Genehmigungsstatus
  • Wartungsprotokolle und OEM-Teilenachweise
  • Anteil BVLOS- und autonomer Flüge am Gesamtbetrieb
  • Schadenshistorie der letzten drei bis fünf Jahre
  • Sicherheitsmanagementsystem (SMS) bei größeren Flotten

Broker-Workflow: Flottenangebot effizient platzieren

Für Broker, die ein Autel-Flottenangebot bei einem Spezialversicherer platzieren, beginnt der Prozess mit einer vollständigen Risikoerfassung. Das Submission-Paket sollte neben dem ausgefüllten Fragebogen die aktuelle Geräteliste (Seriennummer, MTOM, Anschaffungswert, Nutzlast), die LBA-Betriebsgenehmigung, Pilotenzertifikate und – falls vorhanden – das SORA-Dokument enthalten.

Spezialversicherer im MGA-Bereich können Flottenangebote in der Regel schneller zeichnen als der klassische Lloyd's-Markt, da sie über dedizierte UAS-Underwriting-Kapazitäten verfügen. Broker sollten dennoch ausreichend Vorlaufzeit einplanen, insbesondere wenn BVLOS-Erweiterungen oder ungewöhnliche Betriebsszenarien gezeichnet werden müssen.

Nach Policierung empfiehlt sich eine jährliche Review-Session mit dem Betreiber: Geräteliste aktualisieren, neue Betriebsszenarien prüfen, Schadenshistorie auswerten. Das stärkt die Kundenbindung und stellt sicher, dass die Deckung mit dem tatsächlichen Betrieb Schritt hält.

Frequently asked questions

Welche Deckungsbausteine sind für eine gewerbliche Autel-Flotte in Deutschland Pflicht?
Die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 schreibt eine Mindesthaftpflichtdeckung für alle gewerblich betriebenen UAS vor. Die Deckungssumme richtet sich nach der Abflugmasse des jeweiligen Geräts. Eine Kaskoversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von den meisten gewerblichen Betreibern zum Schutz des Anlagevermögens abgeschlossen. BVLOS-Operationen erfordern in der Regel eine explizite Erweiterung der Police.
Ab wie vielen Geräten lohnt sich ein Flottenprogramm gegenüber Einzelpolicen?
Eine pauschale Gerätezahl gibt es nicht – die Wirtschaftlichkeit hängt von Gerätewert, Betriebsintensität und Anzahl der Piloten ab. Generell gilt: Sobald der administrative Aufwand für die Verwaltung mehrerer Einzelpolicen spürbar wird oder Geräte regelmäßig ausgetauscht werden, ist ein Flottenprogramm effizienter. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Broker, der beide Strukturen durchrechnen kann.
Wie läuft die Aufnahme eines neuen Autel-Geräts in eine bestehende Flottenpolice ab?
In der Regel genügt eine schriftliche Meldung an den Versicherer oder Broker mit Seriennummer, MTOM und Anschaffungswert des neuen Geräts. Viele Flottenprogramme bieten eine automatische Deckung für neu erworbene Geräte innerhalb eines definierten Zeitfensters nach Anschaffung. Das genaue Verfahren ist policenspezifisch – klären Sie es vor Vertragsabschluss.
Welche regulatorischen Dokumente muss ein Betreiber für die Versicherung bereithalten?
Underwriter erwarten mindestens: die LBA-Betriebsgenehmigung (UAS.SPEC.020 oder STS-Erklärung), Pilotenzertifikate (A2-Zertifikat oder höher je nach Betriebskategorie), die aktuelle Geräteliste mit Seriennummern und MTOM sowie – bei Specific-Kategorie-Betrieb – das SORA-Dokument oder einen gleichwertigen Risikonachweis. Wartungsprotokolle und OEM-Teilenachweise werden bei der Underwriting-Prüfung zunehmend angefordert.
Sind Wechselnutzlasten wie Wärmebildkameras oder LiDAR-Sensoren automatisch mitversichert?
Nicht automatisch. Ob Nutzlasten in der Kaskodeckung enthalten sind, hängt vom jeweiligen Policenwortlaut ab. Hochwertige Wechselnutzlasten sollten explizit in der Geräteliste aufgeführt und mit ihrem aktuellen Wiederbeschaffungswert angegeben werden. Einige Programme bieten eine separate Nutzlastdeckung als Zusatzbaustein an.
Was passiert im Schadensfall, wenn ein Gerät nicht korrekt in der Flottenpolice gemeldet war?
Ein nicht gemeldetes Gerät ist im Schadensfall in der Regel nicht gedeckt. Versicherer können bei fehlerhafter oder unvollständiger Geräteliste die Leistung verweigern oder anteilig kürzen. Broker sind daher angehalten, gemeinsam mit dem Betreiber ein aktuelles Asset-Register zu führen und Änderungen unverzüglich zu melden.

Reichen Sie Ihr Submission-Paket ein – Geräteliste, LBA-Genehmigung und Pilotennachweise – und erhalten Sie ein indikatives Flottenangebot für Ihre Autel-Drohnen innerhalb von zwei Werktagen.

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