A1 Drohne Versicherung – Haftung & Kasko

Written by the Drohnenversicherer editorial team · reviewed by Anton Kuznetsov, founder

Die EASA-Kategorie A1 umfasst unbemannte Luftfahrzeuge der Klassen C0 (unter 250 g) und C1 (bis 900 g), die unter definierten Bedingungen operieren dürfen. C0-Drohnen dürfen über uninvolvierte Personen fliegen, sofern nicht über Menschenmengen. C1-Drohnen müssen von uninvolvierten Personen wegfliegen und dürfen nicht über Menschenmengen operieren. Für gewerbliche Betreiber ist eine Haftpflichtversicherung Voraussetzung gemäß LuftVG §43 und EU-Verordnung 785/2004. Diese Seite erläutert Deckungsumfang, regulatorische Anforderungen und Platzierungskriterien für A1-Drohnenversicherungen im deutschen Markt.

Regulatorischer Rahmen und Versicherungsanforderungen

Die EASA-Verordnung 2019/945 definiert die A1-Kategorie für Drohnen bis 900 g. Deutschland setzt diese Vorgaben durch LuftVG §43 um. Die Versicherungsanforderungen sind in EU-Verordnung 785/2004 festgelegt. Für A1-Operationen in der offenen Kategorie ist keine formale Betriebserlaubnis von einer Landesbehörde erforderlich; stattdessen erfolgt eine Selbsterklärung durch den Betreiber im LBA-UAS-Register. Der Betreiber muss sich und seine Drohne registrieren und eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen.

Die erforderlichen Deckungssummen richten sich nach EU-Verordnung 785/2004 und werden in Sonderziehungsrechten (SDR) definiert, dann in EUR umgerechnet. Die genauen EUR-Äquivalente werden jährlich angepasst und sollten mit dem Versicherer oder der Behörde aktuell abgeklärt werden. Diese Werte sind nicht unterschreitbar und müssen in der Police explizit ausgewiesen sein. Für Drohnen unter 20 kg (typischerweise C0 und C1) gelten niedrigere Mindestdeckungssummen als für schwerere Luftfahrzeuge.

Betreiber müssen nachweisen, dass sie oder ihre Piloten die erforderliche Qualifikation haben. Für A1-Operationen ist eine Online-Schulung mit Registrierung im LBA-UAS-Register erforderlich. Das A2-Zertifikat ist für A1-Operationen nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber auch Operationen in höheren Kategorien. Die LBA-Registrierung unterliegt Aktualisierungspflichten; Betreiber müssen Änderungen (z. B. neue Drohnen, Adresswechsel) dem LBA mitteilen. Eine regelmäßige Überprüfung der Registrierungsdaten ist erforderlich.

EASA A1-Kategorien: C0 und C1 im Überblick

Die A1-Kategorie unterteilt sich in zwei Drohnenklassen mit unterschiedlichen operativen Einschränkungen. C0-Drohnen wiegen unter 250 g und dürfen über uninvolvierte Personen fliegen, sofern nicht über Menschenmengen. Unter EASA-Regeln sind privat betriebene C0-Drohnen ohne Kamera typischerweise von der Operatorregistrierung befreit; gewerbliche C0-Betreiber müssen sich jedoch registrieren. C1-Drohnen wiegen bis 900 g und müssen von uninvolvierten Personen wegfliegen; Flüge über Menschenmengen sind nicht zulässig.

Beide Klassen erfordern eine gültige Registrierung im LBA-UAS-Register und eine entsprechende Haftpflichtversicherung, wenn sie gewerblich betrieben werden. Die Versicherungsanforderungen unterscheiden sich nicht zwischen C0 und C1, aber die operativen Einschränkungen beeinflussen das Risikoprofil und damit die Prämiengestaltung. Ein Betreiber, der C1-Drohnen in urbanen Gebieten mit häufigen Flügen in der Nähe von Personen einsetzt, wird ein höheres Risiko darstellen als ein C0-Betreiber mit Flügen in ländlichen Gebieten.

Deckungsumfang: Haftung und Kasko

Eine vollständige A1-Drohnenversicherung besteht aus zwei Säulen: Haftpflicht und optionaler Kaskoversicherung. Die Haftpflicht deckt Schäden ab, die das Luftfahrzeug Dritten zufügt – Personenschäden, Sachschäden an Grund und Gebäuden, Vermögensschäden durch Betriebsunterbrechung. Die Kaskoversicherung schützt das Luftfahrzeug selbst vor Beschädigungen durch Absturz, Kollision, Diebstahl und Vandalismus.

Standarddeckungen in der Haftpflicht umfassen: Betrieb in der Luft und am Boden, Transportschäden, Lagerschäden, Schulung und Wartung. Kaskodeckungen variieren je nach Versicherer; Standard sind Vollkasko (mit Selbstbeteiligung) oder Teilkasko (Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten). Die Kaskodeckung wird typischerweise auf Basis des Neuwerts oder Zeitwerts des Luftfahrzeugs kalkuliert.

Standardausschlüsse sind: Flüge ohne gültige Registrierung im LBA-UAS-Register, Flüge außerhalb der genehmigten Betriebskategorie, Flüge in Flugverbotszonen oder über kritischen Infrastrukturen (Flughäfen, Kraftwerke, Militärgelände), Flüge unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Flüge mit beschädigtem oder nicht gewartetes Luftfahrzeug, Flüge mit nicht qualifiziertem Pilot. Optionale Zusatzdeckungen werden von einigen Versicherern angeboten, etwa für Nachtflüge oder für Schulungs- und Trainingsflüge; diese erfordern häufig zusätzliche Dokumentation oder Genehmigungen.

Ein konkreter Prämientreiber ist das Betriebsprofil: Ein Betreiber mit C0-Drohnen und Flügen in ländlichen Gebieten mit geringen Flugstunden pro Jahr wird typischerweise niedrigere Prämien zahlen als ein Betreiber mit C1-Drohnen und häufigen Flügen in urbanen Ballungsräumen mit hohem Personenaufkommen.

  • Haftpflicht: Deckungssummen nach EU-VO 785/2004 (SDR-basiert, jährlich angepasst)
  • Kasko: Neuwert oder Zeitwert des Luftfahrzeugs
  • Drittschaden-Haftung: Beschädigungen fremder Drohnen oder Luftfahrzeuge
  • Betriebshaftung: Schäden durch Betreiber, Piloten, Wartungspersonal

Risikofaktoren und Prämiengestaltung

Die Jahresprämie für A1-Drohnenversicherungen wird durch mehrere Faktoren bestimmt: Luftfahrzeugtyp und -wert, Betriebsprofil (Flugstunden pro Jahr, Einsatzorte, Häufigkeit von Flügen in der Nähe von Personen), Pilot-Qualifikationen und Betriebserfahrung, Selbstbeteiligung und Kaskodeckung, Schadenshistorie. Versicherer verlangen häufig Nachweise über Pilot-Zertifizierungen (Online-Schulung mit LBA-Registrierung) und Wartungsprotokolle.

Betreiber mit C0-Drohnen und Flügen in ländlichen Gebieten stellen ein niedrigeres Risiko dar als Betreiber mit C1-Drohnen und häufigen Flügen in urbanen Ballungsräumen. Ebenso beeinflussen die geplanten Flugstunden pro Jahr und die Anzahl der Piloten die Prämiengestaltung. Versicherer können auch Schulungs- und Wartungsstandards berücksichtigen und Rabatte für dokumentierte Sicherheitspraktiken gewähren. Eine kleine Flotte mit einem Pilot wird typischerweise günstiger versichert als eine größere Flotte mit mehreren Piloten und höherer Einsatzfrequenz.

Platzierungskriterien und Broker-Workflow

Für Makler und Versicherungsvermittler ist die Platzierung einer A1-Drohnenversicherung ein strukturierter Prozess. Der erste Schritt ist die Erfassung des Risikoprofils: Luftfahrzeugtyp und -wert, EASA-Kategorie und Drohnenklasse (C0 oder C1), geplante Flugstunden pro Jahr, Einsatzorte (Koordinaten oder Postleitzahlen), Pilot-Qualifikationen (Online-Schulung mit LBA-Registrierung), Betriebserfahrung und Schadenshistorie.

Im zweiten Schritt wird die Registrierung überprüft. Der Betreiber muss nachweisen, dass er und seine Drohne im LBA-UAS-Register registriert sind oder diese Registrierung beantragt haben. Viele Versicherer akzeptieren auch eine Versicherung unter der Bedingung, dass die Registrierung innerhalb von 30 Tagen vorgelegt wird. Für die Registrierung muss der Betreiber typischerweise folgende Schritte durchführen: (1) Online-Schulung absolvieren und Zertifikat erhalten, (2) sich im LBA-UAS-Portal registrieren, (3) eine Operator-ID (e-ID) erhalten und diese auf der Drohne anbringen. Die Operator-ID muss deutlich sichtbar auf dem Luftfahrzeug angebracht sein und ist ein konkreter Compliance-Schritt, den Versicherer überprüfen.

Im dritten Schritt erfolgt die Quotierung bei mehreren Versicherern (typisch 3–5 Angebote) und die Auswahl des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Abschließend wird die Police ausgestellt, und der Versicherungsnachweis wird dem Betreiber und ggf. der Behörde übermittelt. Der Makler sollte dokumentieren, dass die Operator-ID angebracht ist, da dies ein Versicherungsvoraussetzung darstellt. Die Registrierung wird typischerweise nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente bearbeitet; die genauen Bearbeitungszeiten können je nach Bundesland und Behörde variieren.

  • Risikoprofil erfassen: Luftfahrzeugtyp, Wert, Kategorie (C0/C1), Flugstunden, Einsatzorte
  • Pilot-Qualifikation prüfen: Online-Schulung mit LBA-Registrierung
  • LBA-UAS-Registrierung prüfen oder Antrag einleiten
  • Operator-ID (e-ID) überprüfen und Anbringung auf Drohne dokumentieren
  • Quotierung bei 3–5 Versicherern durchführen
  • Police ausstellen und Versicherungsnachweis dem Betreiber übermitteln
  • Jährliche Erneuerung und Schadensmanagement

Frequently asked questions

Welche Mindestdeckungssummen sind für A1-Drohnen in Deutschland erforderlich?
Die erforderlichen Deckungssummen richten sich nach EU-Verordnung 785/2004 und werden in Sonderziehungsrechten (SDR) definiert, dann in EUR umgerechnet. Die genauen EUR-Äquivalente werden jährlich angepasst. Für Drohnen unter 20 kg (typischerweise C0 und C1) gelten niedrigere Mindestdeckungssummen als für schwerere Luftfahrzeuge. Betreiber sollten die aktuellen Mindestdeckungssummen mit dem LBA oder ihrem Versicherer abklären. Diese Werte sind nicht unterschreitbar und müssen in der Police explizit ausgewiesen sein.
Welche Pilot-Qualifikationen sind für A1-Operationen erforderlich?
Für A1-Operationen (C0 und C1) ist eine Online-Schulung mit Registrierung im LBA-UAS-Register erforderlich. Das A2-Zertifikat (A2 Certificate of Competency) ist für A1-Operationen nicht zwingend erforderlich, ermöglicht aber auch Operationen in höheren Kategorien (A2, A3). Der Pilot muss den Nachweis der Online-Schulung bei der Registrierung vorlegen. Gewerbliche Betreiber müssen diese Qualifikation dokumentieren und dem Versicherer nachweisen.
Was ist der Unterschied zwischen C0- und C1-Drohnen in der A1-Kategorie?
C0-Drohnen wiegen unter 250 g und dürfen über uninvolvierte Personen fliegen, sofern nicht über Menschenmengen. Privat betriebene C0-Drohnen ohne Kamera sind unter EASA-Regeln typischerweise von der Operatorregistrierung befreit; gewerbliche C0-Betreiber müssen sich jedoch registrieren. C1-Drohnen wiegen bis 900 g und müssen von uninvolvierten Personen wegfliegen; Flüge über Menschenmengen sind nicht zulässig. Beide Klassen erfordern eine gültige Registrierung im LBA-UAS-Register und eine entsprechende Haftpflichtversicherung, wenn sie gewerblich betrieben werden. Die operativen Einschränkungen beeinflussen das Risikoprofil und damit die Prämiengestaltung.
Welche Schritte sind erforderlich, um sich im LBA-UAS-Register zu registrieren?
Für die Registrierung im LBA-UAS-Register muss der Betreiber folgende Schritte durchführen: (1) Online-Schulung absolvieren und Zertifikat erhalten, (2) sich im LBA-UAS-Portal mit e-ID registrieren, (3) eine Operator-ID (e-ID) erhalten und diese deutlich sichtbar auf der Drohne anbringen. Die Operator-ID ist ein konkreter Compliance-Schritt und muss für Versicherungszwecke dokumentiert sein. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren; der Betreiber sollte sich mit dem LBA abstimmen.
Welche Ausschlüsse gelten typischerweise in A1-Drohnenversicherungen?
Standardausschlüsse sind: Flüge ohne gültige Registrierung im LBA-UAS-Register, Flüge ohne angebrachte Operator-ID (e-ID), Flüge außerhalb der genehmigten Betriebskategorie, Flüge in Flugverbotszonen oder über kritischen Infrastrukturen (Flughäfen, Kraftwerke, Militärgelände), Flüge unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Flüge mit beschädigtem oder nicht gewartetes Luftfahrzeug, Flüge mit nicht qualifiziertem Pilot. Optionale Zusatzdeckungen sind mit dem Versicherer zu vereinbaren und erfordern häufig zusätzliche Dokumentation.
Deckt die A1-Drohnenversicherung auch Kaskoschäden ab?
Ja, aber nur wenn Kaskoversicherung explizit in der Police eingedeckt ist. Standardmäßig ist nur Haftpflicht enthalten. Kaskodeckung schützt das Luftfahrzeug selbst vor Beschädigungen durch Absturz, Kollision, Diebstahl und Vandalismus. Vollkasko und Teilkasko sind beide verfügbar; die genauen Prämien und Selbstbeteiligungen sollten mit dem Versicherer vereinbart werden. Der Betreiber sollte den Neuwert oder Zeitwert des Luftfahrzeugs angeben, um die richtige Kaskodeckung zu wählen.

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